Eintritt in die Kirche

Es gibt gute Gründe, in die Evangelische Kirche einzutreten. Es tut gut, eine geistliche Heimat zu haben. In Zeiten zunehmender Beliebigkeit zeigt die Mitgliedschaft in der Kirche, dass unser Leben ein “Woher”  und ein „Wohin“ hat, dass wir es von Gott geschenkt bekommen haben und verantwortungsvoll damit umgehen wollen. Als Kirchenmitglied sind Sie Teil einer Gemeinschaft, hier vor Ort im Münchner Westen und weltweit.

Eintritt durch die Taufe

In der evangelischen Kirche werden Sie grundsätzlich und einmalig durch die Taufe Mitglied. Diese ist in jedem Alter möglich. Nähere Informationen erhalten Sie unter diesem Link: Taufe oder direkt im Pfarramt (Tel. 87 53 18).

Wiedereintritt oder Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche

Wer bereits christlich getauft ist, aber aus seiner Kirche ausgetreten ist, kann entweder wieder eintreten (bei früher Evangelischen) oder die christliche Konfession wechseln (bei Angehörigen anderer christlicher Bekenntnisse). Die Taufe ist einmalig und unwiderruflich. Daher bedarf es keiner erneuten Taufe für Ihren Wiedereintritt in die Gemeinschaft. Wenn Sie mehr über die „technischen“ Einzelheiten eines Übertritts wissen möchten, klicken Sie gern hier.

Wie trete ich in die Evangelische Kirche ein?

türklinke

In einem ausführlichen Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin besprechen Sie alles, was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- und Lebensfragen wissen oder austauschen möchten. Dabei werden auch Ihre Beweggründe zum vorangegangenen Austritt und zum Neuanfang gewürdigt.

Bringen Sie bitte die Taufbescheinigung (mit Ort und Datum der Taufe) und möglichst die Daten über den Kirchenaustritt (ebenfalls Ort und Zeitpunkt) mit. Der geistliche Teil des Eintritts kann dann ganz unterschiedlich vollzogen werden. Zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Gottesdienst mit gemeinsamem Abendmahl, oder durch eine Einzelsegnung mit einem Fest im Familienkreis.

Was kostet die Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist wie jeder Verein auf finanzielle Unterstützung durch ihre Mitglieder angewiesen. Der Mitgliedbeitrag stellt zuverlässig Geldmittel zur Verfügung, so dass unsere Kirche auch langfristig planen und ihren Aufgaben nachkommen kann – etwa bei der Ausbildung und Anstellung von qualifizierten Menschen und beim Unterhalt von Einrichtungen. Das besondere bei der Kirche ist, dass der Mitgliedsbeitrag über die sogenannte "Kirchensteuer" direkt über Ihre Lohn- und Einkommensteuer abgerechnet wird. Die Höhe der Kirchensteuer orientiert sich also am Einkommen. Der Gedanke dahinter ist: Besserverdiener geben mehr, Geringsverdiener weniger. 

Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern 8 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Allerdings ist die tatsächliche finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer erheblich geringer; denn vom Finanzamt wird die gezahlte Kirchensteuer wie eine Spende behandelt. Sie ist als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen absetzbar. Das reduziert die tatsächliche Belastung auf etwa 1 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens. 

Mehr Infos zur Kirchensteuer finden Sie unter www.kirchensteuer-wirkt.de und auch in folgender PDF:

Gemeindebrief-Artikel "Wozu Kirchensteuer?" aus der Ausgabe 3/2023 in "Evangelisch im Münchner Westen"